3.2. Am 24. April 2018 fand die Anhörung der Parteien vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg statt. Gleichentags verfügte die Präsidentin, dass die eingereichte Scheidungskonvention bezüglich der Kinderbetreuung und damit zusammenhängend auch betreffend den Kindes- und den nachehelichen Unterhalt nicht genehmigt werden könne und ordnete diesbezüglich die kontradiktorische Fortsetzung des Verfahrens an. 3.3. Mit Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg vom 13. Dezember 2018 (Verfahren OF.2017.79) wurde Rechtsanwalt Oliver Bulaty als Kindsvertreter von E. und F. eingesetzt.