3. 3.1. Am 5. Juli 2017 reichten die Parteien dem Bezirksgericht Lenzburg eine Scheidungskonvention zur Genehmigung ein (vorliegendes erstinstanzliches Verfahren OR.2017.79). Die Konvention sah u.a. die gemeinsame elterliche Sorge über die Kinder, die Obhut der Kinder bei der Beklagten sowie ein Besuchsrecht des Klägers ohne Übernachtungen montags, mittwochs, freitags und jeden zweiten Samstag vor.