Dass das Verfahren juristisch überdurchschnittlich anspruchsvoll gewesen sei und die komplexe Materie regelmässig umfassende rechtliche Abklärungen erfordert habe, ist denn auch nur behauptet, nicht aber ansatzweise konkret aufgezeigt. Die begründete Klage und Replik enthielten so gut wie keine Hinweise auf Rechtsprechung und Lehre.