schliesslich habe sich die Kommunikation mit seiner Mandantin als sehr aufwändig und konfliktbehaftet herausgestellt; der langsame Fortgang des Verfahrens und die aufwändigen Rechtsschriften seien bei seiner Mandantin auf wenig Verständnis gestossen, sodass sie regelmässig telefonisch und auch per E-Mail moniert habe, er solle das Verfahren endlich abschliessen; "zwischenzeitlich" habe sie sogar erwogen, dem Beschwerdeführer das Mandat sofort zu kündigen; dies habe zu einem Mehraufwand geführt, weil er sie über die Rechtslage habe aufklären müssen;