Zofingen vom 11.04.2019 samt Beilagen" unter dem Datum 23. April 2019). Derartiger Aufwand, der hinter demjenigen für die Verfassung einer den Rahmen von Korrespondenz sprengenden "Rechtsschrift" -7- (vgl. § 6 Abs. 3 AnwT) zurückbleibt, ist durch die Grundentschädigung abgedeckt.