vom 6. November 2019 sowie 30 % für die begründete Klage vom 30. April 2020, d.h. insgesamt Zuschläge von 175 %. Unter Berücksichtigung der Auslagen von Fr. 609.20 und der Mehrwertsteuer ergebe sich eine Entschädigung von Fr. 18'081.50 (= [Fr. 5'883.45 x 2.75 + Fr. 609.20] x 1.077).