- sechs Wochen der Schulferien von C. mit C. zu verbringen. Die Daten sind mindestens drei Monate im Voraus abzusprechen. Die Ferien sind wochenweise zu beziehen, maximal drei Wochen am Stück. Mindestens zwei der sechs Wochen Ferien pro Jahr sind in den Sommerferien zu beziehen. Bei Uneinigkeit kommt dem Beklagten in Jahren mit gerader Jahreszahl das Entscheidungsrecht bezüglich der Aufteilung der Ferien zu; in Jahren mit ungerader Jahreszahl der Klägerin.