Ausgehend vom Grundgehalt von Fr. 530.00 und der Tatsache, dass die 9- jährige C. derzeit gerade die 3. Klasse abgeschlossen hat, beträgt das hypothetische Einkommen der Klägerin unter Berücksichtigung des Schulstufenmodells bis zur Volljährigkeit von C.: - Ab Wegzug bis 31. August 2025 (Primarstufe; 50 %): Fr. 265.00 - Ab 1. September 2025 (hypothetischer Eintritt in die Oberstufe; 80 %): Fr. 424.00 - Ab 1. August 2029 (nach Vollendung des 16. Lebensjahrs; 100 %): Fr. 530.00