2. Auf das klägerische Rechtsbegehren 3a) wird nicht eingetreten 3. Das klägerische Rechtsbegehren 3b) wird infolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. 4. Auf das klägerische Rechtsbegehren 4) wird nicht eingetreten. 6. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr inkl. Begründung von Fr. 5'000.00 b) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 162.70 Total Fr. 5'162.70