1.3. Klageänderung 1.3.1. Mit der Berufung bringen die Beklagten zudem vor, die Vorinstanz hätte auf das erstmals mit der Replik gestellte klägerische Begehren betreffend Verbot des Laufenlassens des Motors im Stillstand (Begehren 3b) nicht eintreten dürfen, da es sich hierbei nicht um eine zulässige Klageänderung handle (Berufung S. 6).