1.1.3. Die Beklagten bemängeln bezüglich der Klagebewilligung, dass diese die Rechtsbegehren nicht direkt nennt (Berufung S. 3 f.). Tatsächlich nennt die fragliche Klagebewilligung unter der Rubrik «Rechtsbegehren» bloss (Klagebeilage 2): «Siehe Punkt 1. - 6. des Rechtsbegehrens im Schlichtungsgesuch vom 10. Januar 2019».