Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 20% mit Fr. 1'032.55 und den Beklagten zu 80% mit Fr. 4'130.15 auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss des Klägers von Fr. 3'690.00 verrechnet, so dass die Beklagten dem Kläger solidarisch Fr. 2'657.45 direkt zu ersetzen haben. Die Beklagten haben dem Gericht solidarisch Fr. 1'472.70 nachzuzahlen. 7. Die Beklagten werden solidarisch verpflichtet, dem Kläger eine Parteientschädigung von Fr. 7'919.00 (inkl. MwSt. und Auslagen) zu bezahlen.