Des Weiteren handle es sich bei der jährlich für den Unterhalt des Boilers zurückgestellten Summe von Fr. 200.00 um einen durchaus angemessenen Betrag. Entgegen der Auffassung des Klägers sei es unerheblich, dass die effektiven Auslagen für die vorangehende Entkalkungsperiode von fünf Jahren lediglich Fr. 551.35 betragen hätten (Replik, act. 58 Rz. 36), nachdem eben mit der Boiler-Rückstellung nicht ausschliesslich die Auslagen für die wiederkehrenden Entkalkungen, sondern auch andere kleinere Reparatur- oder Wartungskosten finanziert würden (angefochtener Entscheid E. 4.5).