5.1. G. sind in der Rechnung vom 1. April 2020 (Klagebeilage 14) drei Fehler unterlaufen. Erstens wurde das Honorar (vor Mehrwertsteuer) falsch berechnet: die in Rechnung gestellten 5.86 Stunden à Fr. 325.00 ergeben Fr. 1'904.50, nicht Fr. 1'874.40, woraus ein Fehler zulasten der Rechnungstellerin (bzw. zugunsten der Beklagen) von Fr. 30.10 resultierte.