Auch die jährliche Boilerrückstellung von Fr. 200.00 erachtete die Vorinstanz als unproblematisch, nachdem es einer Stockwerkeigentümergemeinschaft unbenommen sei, neben dem der Realisierung grösserer Ren- novations- und Instandsetzungsprojekte dienenden Erneuerungsfonds weiteres Verwaltungsvermögen zur Abwicklung der laufenden Unterhalts- und Wartungskosten zu bilden und die jährliche Rückstellungssumme von Fr. 200.00, trotzdem die effektiven Auslagen für die letzte fünfjährige Entkalkungsperiode lediglich Fr. 551.35 betragen habe, als angemessen erscheine, weil die Rückstellung nicht nur die Auslagen für die wiederkeh- -9-