Im Jahresabschluss 2019/2020 wären die bereits in der Bilanz per 30. Juni 2018 (Klagebeilage 24) vermerkten, unrichtig als "Rückbehalte" deklarierten Vorauszahlungen der Stockwerkeigentümer im Gesamttotal von Fr. 17'000.00 für die Finanzierung der später verlorenen Gerichtsverfahren gegen den Kläger abzurechnen und die entsprechenden Konten aufzulösen gewesen (Punkt 7).