Die Verwaltung habe zwei von der Beklagten dem Kläger geschuldete Parteientschädigungen gemäss Entscheiden des Bezirksgerichts Bremgarten vom 29. März 2019 und 12. Juli 2019 (Klagebeilagen 22 und 23) in die Jahresrechnung 2019/20 aufgenommen, obwohl nur die zweite in den Jahresabschluss 2019/20 gehört hätte (Punkt 6).