Bezüglich einer weiteren Rechnung von G. vom 1. April 2020 (Klagebeilage 14) habe die Verwaltung nicht erkannt, dass darin ein veralteter Mehrwertsteueransatz von 8 % statt richtigerweise 7.7 % zur Anwendung gebracht worden sei und die Rechnung überdies einen Rechnungsfehler enthalten habe (Punkt 4). Die beklagtischen Jahresabschlüsse enthielten fehlerhafte Rückstellungen für den Boiler, weil jedes Jahr die Rückstellung für die Boilerentkalkung um Fr. 200.00 erhöht werde, ohne dass jeweils nach den Entkalkungen (die letzte im Jahre 2015) die Rückstellungen aufgelöst würden (Punkt 5).