3.2. Mit der vor Vorinstanz angehobenen Klage wurde unter Berufung auf die folgenden, der beklagtischen Buchführung angeblich anhaftenden Fehler die Aufhebung von anlässlich der 17. ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom 27. Oktober 2020 von dieser gefassten Beschlüssen betreffend Genehmigung der Jahresrechnung 2019/20 (Klagebeilage 6 bzw. – vollständig [vgl. nachfolgende E. 5.3] – Klageantwortbeilage 5) sowie betreffend Erteilung der Entlastung der Verwaltung verlangt (vgl. Klage act. 4-10):