1.2. Über die formellen Berufungsanträge hinaus stellt der Kläger über die Berufung verteilt weitere Begehren: So wird das Obergericht "gebeten", "dieses System zuerst in der Politik und im Bauwesen der Gemeinde Q. schonungslos aufzudecken und vollumfänglich zu Fall zu bringen. Anschliessend sollte das ganze Freiamt an die Reihe kommen und vielleicht sogar der Kanton R." (auf S. 12 der Berufung [Seitenzahl durch das Obergericht hinzugefügt]). Ferner fordert er "inskünftig uneingeschränkte Einsicht in die Gesamtheit aller Unterlagen der STWEG B." (Berufung S. 14).