1.3. Im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels hielt der Kläger an seinen Begehren (Replik vom 27. August 2021) und die Beklagte an ihrem Antrag auf Klageabweisung (Duplik vom 20. September 2021) fest. 1.4. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 16. Dezember 2021 vor dem Bezirksgericht Bremgarten wurden der Kläger sowie E. von der beklagtischen Verwaltung (C.) befragt. Im Abschluss daran nahmen die Parteivertreter zum Beweisergebnis Stellung. 1.5. Gleichentags erging folgender Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten: " 1. Die Klage wird abgewiesen. -3-