Die Gerichtsgebühr des Berufungsverfahrens ist auf Fr. 3'500.00 festzusetzen (§ 7 VKD). In Bezug auf die berufliche Vorsorge unterliegt die Klägerin mit ihrer Berufung. Die darauf entfallende Hälfte der Gerichtskosten von Fr. 1'750.00 ist ausgangsmässig von der Klägerin zu tragen (Art. 106 Abs. 2 ZPO).