3.5. Nach dem Gesagten ist der Entscheid des Bezirksgerichts Laufenburg vom 31. Januar 2022 in Bezug auf die Genehmigung der Teilvereinbarung 4 (nachehelicher Unterhalt) aufzuheben und zur Ergänzung sowie Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Im Übrigen ist die Berufung abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird.