Rentenversicherung. Es entspreche der gängigen Praxis des Bundesgerichts, dass sich eine unterhaltsberechtigte Person mit einem Vorsorgeguthaben und Vermögen in der vorliegenden Grössenordnung nach Erreichen des AHV-Alters nicht nur einen Vermögensertrag, sondern auch einen Vermögensverzehr anrechnen lassen müsse (Berufungsantwort S. 10). 3.4.3. Die Vorinstanz hielt im angefochtenen Entscheid fest, dass es anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 11. Januar 2022, die über zwei Stunden - 16 -