3. 3.1. Die Klägerin beantragte mit der begründeten Klage vom 13. Mai 2020 bei der Vorinstanz die Nichtgenehmigung der Teilvereinbarungen 2 (Güterrecht) und 3 (BVG) (act. 221/223). In der Replik führte Klägerin aus, dass ihr Antrag auf Nichtgenehmigung der Teilvereinbarung 3 (BVG) hinfällig geworden sei (act. 435). Dies wiederholte sie anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 11. Januar 2022 (act. 588).