5.4 Der Beklagte hat dem Gericht Fr. 8'000.00 nachzuzahlen. 5.5 Die Parteien haben zusätzlich die Kosten für die Begründung dieses Entscheids von Fr. 2'000.00 zu tragen, die den Parteien je hälftig auferlegt wird. Beide Parteien haben dem Gericht je Fr. 1'000.00 für die Begründung des Entscheids nachzuzahlen. 6. Die Parteikosten sind wettgeschlagen." 2.14. Am 25. Februar 2022 erliess das Bezirksgericht Laufenburg einen Berichtigungsentscheid und erkannte: -8-