Er wird jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres der Teuerung angepasst, erstmals auf den 1. Januar 2023, es sei denn, der Unterhaltsschuldner beweist, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung Schritt gehalten hat, und die Indexanpassung daher nur im entsprechend reduzierten Umfang möglich ist. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: -7- neuer Unterhalts- ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand November beitrag = ursprünglicher Indexstand per Ende Dezember 2021 mit 101.5 Punkten Der Betrag ist auf ganze Franken zu runden.