2. Die Parteien halten fest, dass die Klägerin die gemeinsame Weinsammlung zwischenzeitlich verkauft hat. Die Parteien teilen den Reinerlös hälftig. Die Klägerin überreicht dem Beklagten bis spätestens 31. Januar 2022 eine vollständige Dokumentation dieses Verkaufs. […] 2.2. Der Unterhaltsbeitrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte) per Ende Dezember 2021 mit 101.5 Punkten.