2.12. An der Instruktionsverhandlung vom 11. Januar 2022 unterzeichneten die Parteien die Teilvereinbarung 4 (nachehelicher Unterhalt). 2.13. Das Bezirksgericht Laufenburg erkannte am 31. Januar 2022: " 1. In Gutheissung ihres gemeinsamen Scheidungsbegehrens wird die am tt.mm. 1998 vor Zivilstandsamt Q. geschlossene Ehe der Parteien geschieden. -6-