Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Vorsorgeunterhalt mit einer Einmalzahlung beziehungsweise in Kapitalform in der Höhe von Fr. 195'000.- ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zu bezahlen. Eventualiter sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin einen Vorsorgeunterhalt von monatlich Fr. 3'000.- seit November 2017 bis März 2023 zu bezahlen. -5- 2. [...] 3. Die Klägerin beantragt auf die Teilvereinbarungen Nr. 2 (Güterrecht) zurückzukommen beziehungsweise beantragt die Nichtgenehmigung derselben. [...]