2.7. Der Gerichtspräsident verfügte am 14. Mai 2020, dass die Klagebegründung im Sinn der Erwägungen (vertiefte Begründung der Anträge bezüglich Nichtgenehmigung der Teilvereinbarungen 2 und 3) zu ergänzen sei. -4- 2.8. Die Klägerin reichte am 15. Juni 2020 die ergänzende Klagebegründung ein und berichtigte die gestellten Rechtsbegehren bezüglich zweier Schreibfehler. 2.9. Der Beklagte reichte am 21. September 2020 eine Klageantwort ein mit folgenden Begehren: