a) die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2015, 1. Januar 2016 und 1. Januar 2017 der D.-Sammelstiftung für die obligatorische berufliche Vorsorge [...] zu edieren; b) der Nachweis über die Höhe des Guthabens des Beklagten per 23. November 2017 von einer allfällig anderen Vorsorgeeinrichtung, für den Fall dass das Guthaben der ausserobligatorische berufliche Vorsorge des Beklagten zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 23. November 2017 auf eine andere Vorsorgeeinrichtung übertragen worden ist; c) Im Falle der Weigerung des Beklagten die Unterlagen gemäss der obigen Zif-