2. Der Vorsorgeunterhalt von monatlich Fr. 3'000.- ist unabhängig vom Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsunterhalt ab dem 1. Oktober 2020 bis Ende Oktober 2020 geschuldet. Eventualiter sei der Beklagte berechtigt zu erklären, der Klägerin den Vorsorgeunterhalt mit einer Einmalzahlung in der Höhe von Fr. 324'000.- in Kapitalform 30 Tage ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zu bezahlen. 3. [...] 4. Die Klägerin beantragt auf die Teilvereinbarungen Nr. 2 (Güterrecht) zurückzukommen beziehungsweise beantragt die Nichtgenehmigung derselben. [...]