2.2. Am 24. April 2018 fand eine Einigungsverhandlung statt. Im Nachgang zur Einigungsverhandlung unterzeichneten die Parteien am 27. April 2018 bzw. am 11. Mai 2018 die Teilvereinbarung 1 (Scheidungspunkt, Kinderbelange). 2.3. Am 22. Mai 2018 fanden eine Verhandlung im Präliminarverfahren SF.2018.9 sowie weitere Vergleichsgespräche im Scheidungsverfahren statt. In der Folge wurden den Parteien mit Verfügung vom 8. Juni 2018 zwei Vergleichsvorschläge betreffend Güterrecht und BVG zugestellt. Die Parteien unterzeichneten am 16. August 2018 bzw. am 28. September 2018 die Teilvereinbarung 3 (BVG).