1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung wird der Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 9. November 2021 aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: " 1. In teilweiser Gutheissung der Abänderungsklage wird Ziffer 1.3. der im Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 4. April 2018 (Verfahren OF.2015.164) genehmigten Vereinbarung wie folgt abgeändert: " 1.3. Der Ehemann verpflichtet sich, der Ehefrau an den persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: