Krankentaggelder oder allfällige Arbeitslosentaggelder werden in der Regel in der Höhe von 70% bis 80% des versicherten Bruttoeinkommens bzw. bei schwankenden Einkommen des Durchschnittseinkommens über einen bestimmten Zeitraum ausgerichtet. Es ist daher davon auszugehen, dass die bis März 2022 ausgerichteten Krankentaggelder bzw. allfällig ab April 2022 ausgerichtete Arbeitslosentaggelder tiefer sind als das zwischen Januar und Oktober 2021 erzielte Einkommen von durchschnittlich Fr. 2'543.65 pro Monat. Der in diesem Punkt beweisbelastete Kläger hat keine Editionsanträge betreffend das von der Beklagten seit November 2021 erzielte Einkommen gestellt.