Zudem kann aufgrund der aktuellen Corona-Situation als erwiesen betrachtet werden, dass weitere Einsätze der Beklagten im [...] nicht geplant sind, falls überhaupt von einer Arbeitsfähigkeit der Beklagten ausgegangen werden kann. Krankentaggelder oder allfällige Arbeitslosentaggelder werden in der Regel in der Höhe von 70% bis 80% des versicherten Bruttoeinkommens bzw. bei schwankenden Einkommen des Durchschnittseinkommens über einen bestimmten Zeitraum ausgerichtet.