Der Kläger hat zu Recht geltend gemacht, dass der zwischen der Beklagten und der C. abgeschlossene Arbeitsvertrag (Antwortbeilage 4) unbefristet ist (der Arbeitsvertrag enthält lediglich eine Bestimmung wonach sich das Arbeitsverhältnis stillschweigend auflöst, falls innert 12 Monaten seit dem letzten Arbeitseinsatz kein weiterer Einsatz erfolgt, vgl. Arbeitsvertrag S. 2). Zutreffend ist auch, dass die Beklagte nicht nachgewiesen hat, dass die Arbeitsstelle bei der C. gekündigt worden ist (vgl. Eingabe des Klägers vom 27. Mai 2022).