Seit dem 1. Januar 2021 sei sie unbestrittenermassen bei der C. als Mitarbeiterin des [...] auf Abruf im Stundenlohn angestellt und erziele einen Bruttolohn pro Stunde von Fr. 30.00 (inkl. Ferienanteil, Anteil Feier- und Ruhetage und Anteil 13. Monatslohn). Gemäss den eingereichten Lohnabrechnungen Januar bis Oktober 2021 habe die Beklagte aus dieser Tätigkeit ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2'543.65 generiert.