" 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 5'330.00 wird dem Kläger auferlegt und mit seinen Vorschüssen verrechnet. 3. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 5'385.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) zu bezahlen." 3. 3.1. Gegen den ihm am 25. Januar 2022 zugestellten begründeten Entscheid erhob der Kläger am 24. Februar 2022 fristgerecht Berufung und stellte folgende Anträge: