1. Mit Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 4. April 2018 wurde die Ehe der Parteien geschieden und die von den Parteien abgeschlossene Vereinbarung über die Scheidungsfolgen genehmigt (Verfahren OF.2015.164). In Ziffer 1.3. der gerichtlich genehmigten Vereinbarung verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten an ihren Unterhalt monatliche Beiträge von Fr. 3'500.00 bis zu seiner ordentlichen Pensionierung zu bezahlen. 2. 2.1. Mit Klage vom 25. Juni 2020 stellte der Kläger beim Gerichtspräsidium Bremgarten die folgenden Rechtsbegehren: