Er befinde sich nicht seit dem 18. August 2015 in Verzug (Berufung Rz.130, 212). Dementsprechend sei im Zeitpunkt der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Q. der in Betreibung gesetzte Betrag noch gar nicht fällig gewesen, weshalb auch der Antrag auf Rechtsöffnung abzuweisen sei (Berufung Rz. 215).