" Der Käufer bestätigt mit seiner Vertragsunterschrift ausdrücklich, dass er vom Inhalt und Umfang der hienach aufgeführten Verträge Kenntnis genommen hat und in diese mit Rechten und Pflichten per Nutzen und Schadenbeginn eintritt: - 23 - 10.1 Begründung von Stockwerkeigentum von LIG [...] 10.2 Benutzungs- und Verwaltungsreglement über LIG [...] 10.3 Nutzungs- und Verwaltungsordnung über die Tiefgarage LIG [...]