Gegenteils führte er in seiner Befragung aus, er sei der Einzige, der von der Vergrösserung des Hauses B an dessen Nordseite direkt betroffen sei (Protokoll der Hauptverhandlung vom 23. September 2021, act. 284). Anstelle der rückgebauten Nordseite des Hauses B wäre dort auch nur ein steiler Rasenhang (Böschung) zu finden (Berufung Rz. 57; Antwortbeilagen 25 und - 22 -