lik bereits ausführlich dargelegt, dass aufgrund der umstrittenen Projektänderungen auch vier weiteren Stockwerkeigentumseinheiten zulasten der Allgemeinfläche Mehrflächen zugewiesen worden seien ((a) die allgemeine Gangfläche im Keller unter Haus C sei um 4.8 m2 reduziert und den Einheiten B1 und C1 als Sonderrecht zugewiesen worden; b) weitere rund 29 m2 seien den Einheiten B0, C0 und C1 zugewiesen worden [Rasen, Ra- sen- / Kiesfläche und Patio]; c) die Rasen- / Kiesfläche habe bei der Einheit A0 um 12.7