(BGE 5A_753/2018 E. 3.1). Lässt sich ihm aber auch durch Auslegung kein klarer Inhalt zuordnen, tritt das Gericht mangels einer Prozessvoraussetzung nicht auf die Klage ein (BGE 4A_462/2017 E. 3.1; LEUENBERGER, a.a.O., Art. 221 N. 40).