3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten der Berufungsbeklagten/Klägerinnen, eventualiter der Vorinstanz, sowohl im Hauptverfahren als auch im Berufungsverfahren. 4. Prozessanträge 4.1 Es seien die vom Berufungskläger im Hauptverfahren offerierten Beweismittel abzunehmen. -7- 4.2 Die Noveneingabe des Berufungsklägers vom 24. Dezember 2021 sei in den Akten zu belassen. 4.3 Es seien sämtliche Akten des vorinstanzlichen Verfahrens zu edieren und beizuziehen."