1.2. In Aufhebung von Dispositiv-Ziff. 4 und Gutheissung der Widerklage seien die Klägerinnen und Widerbeklagten gerichtlich zu verpflichten, auf ihre Kosten bis spätestens 31. Dezember 2022 oder innert einer vom Gericht zu bestimmenden angemessenen Frist die bauliche Situation auf [...] gemäss der Begründung von Stockwerkeigentum mit Aufteilungsplänen, beurkundet von Notar E., vom 5. Oktober 2012 und den dazugehörigen im Grundbuch angemerkten Reglementen und im Sinne von PA Art.