4. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die zweitinstanzlichen Parteikosten in der richterlich festgesetzten Höhe von Fr. 17'076.15 (inkl. MWSt) zu ersetzen. - 36 - Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)