4.5. Nach dem Gesagten ergibt sich eingedenk des Umstands, dass der Unterhaltsausstand von Fr. 17'491.35 in einer separaten Dispositiv-Ziffer 3a zugesprochen und diese nicht angefochten worden ist (vgl. vorstehende E. 4.3.2.2.2) folgende güterrechtliche Schlussabrechnung: